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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,42100
OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15.OVG (https://dejure.org/2016,42100)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.11.2016 - 6 A 10393/15.OVG (https://dejure.org/2016,42100)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG (https://dejure.org/2016,42100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Gebührenerhebung für die Akteneinsicht in die Bauakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Gebühren für eine Akteneinsicht während eines laufenden Verwaltungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LGebG § 3
    Bemessung der Gebühren für eine Akteneinsicht während eines laufenden Verwaltungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08

    Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15
    Das Kostendeckungsprinzip ist nicht schon verletzt, wenn in einem Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamthöhe der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1961, a.a.O., Rn. 31), wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig, das heißt wesentlich und nicht nur vorübergehend übersteigen muss (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, juris, Rn. 21; Dehe/Beucher, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Stand November 2012, § 3 LGebG, Anm. 6).

    Die Ermittlung des Verwaltungsaufwands muss allerdings darauf gerichtet sein, eine wesentliche Kostenüberdeckung zu vermeiden (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 12 A 11833/04

    Baugenehmigungsgebühr nicht nach Masthöhe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15
    Die Regelung in § 3 LGebG stellt sich vielmehr in erster Linie als Ausformung des Äquivalenzprinzips dar (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04.OVG -, juris, Rn. 18 = AS 32, 122).

    Dieses besagt, dass die Gebühr in keinem Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung und dem sich daraus für den Gebührenschuldner ergebenden Nutzen stehen darf (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10

    Entstehung der Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15
    Die Sachgerechtheit der Annahme eines durchschnittlichen Zeitaufwands von 30 Minuten für die Gewährung von Akteneinsicht in Bauakten in einfach gelagerten Fällen wird auch nicht durch das von der Klägerin angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (vgl. Urteil vom 26. Juli 2011 - 6 K 2797/10 -, juris, Rn. 36) durchgreifend in Frage gestellt.
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15
    Das Äquivalenzprinzip stellt somit die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - 4 C 179/65 -, juris, Rn. 21 = BVerwGE 26, 305).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15
    Verfassungsrechtlich unzulässig und auch mit dem in § 3 LGebG verankerten Äquivalenzprinzip unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1961 - 7 C 109/60 -, juris, Rn. 40 = BVerwGE 12, 162) wäre lediglich eine Akteneinsichtsgebühr in einer Höhe, die geeignet wäre, die Betroffenen von der Wahrnehmung ihres rechtsstaatlich notwendigen Akteneinsichtsrechts abzuschrecken.
  • VG Koblenz, 09.01.2018 - 3 K 376/17

    Kostenfestsetzungen wegen des Einsatzes der Kreuznacher Feuerwehr in

    Es handelt sich um eine besondere Ausprägung des Kostendeckungsprinzips, nach dem zwischen der Höhe der Kosten einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis bestehen muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16

    Regelgebühr für glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. März 1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162) und des Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, AS 37, 351; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris) ist das Kostendeckungsprinzip nicht schon verletzt, wenn in einem Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamthöhe der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt, wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig, das heißt wesentlich und nicht nur vorübergehend übersteigen muss.

    Dieser zusätzliche Aufwand, der mit der Kontrolle einer Spielhalle typischerweise verbunden ist, im Umfang je nach den besonderen Gegebenheiten der zu überprüfenden Spielhalle aber unterschiedlich ausfallen kann, musste nicht durch Erhebungen ermittelt, sondern durfte sachgerecht geschätzt werden (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris).

  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

    Die Gebühr darf nicht so hoch sein, dass der Bürger aus wirtschaftlichen Gründen von der Inanspruchnahme des grundrechtsrelevanten Verwaltungshandelns abgeschreckt wird (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 3.11.2016, 6 A 10393/15, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14

    Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung;

    Ausreichend ist vielmehr eine sachgerechte Schätzung, unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verwaltungsaufwands (OVG RP, Urteil vom 03.11.2016 - 6 A 10393/15 - juris, Rn. 29; VG Koblenz, Urteil vom 06.11.2006 - 4 K 615/06.KO - juris, Rn. 45).
  • VG Neustadt, 09.10.2020 - 4 K 220/20

    Verwaltungsgebühr für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Eine Verletzung dieses Kostendeckungsprinzips ist aber nicht schon dann gegeben, wenn im Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamtheit der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt, wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig übersteigen muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG - und Urteil vom 10. Dezember 1998 - 12 A 10856/98.OVG -, beide juris).
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